{"id":4839,"date":"2025-09-13T09:10:55","date_gmt":"2025-09-13T07:10:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.uewg-michelstadt.de\/?p=4839"},"modified":"2025-09-13T09:12:56","modified_gmt":"2025-09-13T07:12:56","slug":"unwuerdiges-polit-theater-um-bewirtschaftungssperre","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/2026.uewg-michelstadt.de\/?p=4839","title":{"rendered":"Unw\u00fcrdiges Polit-Theater um Bewirtschaftungssperre"},"content":{"rendered":"<p>In der Stadtverordnetenversammlung wurde am vergangenen Dienstag, den 09.09. heftig um die vom Magistrat beschlossene Bewirtschaftungssperre gestritten. Die \u201eAmpelkoalition\u201c unter Federf\u00fchrung der SPD hatte beantragt, die vom Magistrat beschlossene Bewirtschaftungssperre aufzuheben. Hintergrund ist folgender:<\/p>\n<p>Im April 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Haushalt 2025 beschlossen. Der Beschluss sieht eine pauschale K\u00fcrzung in H\u00f6he von 2% vor, das sind 1.062.900 Euro. Diese M\u00f6glichkeit gibt es seit kurzem zur Erprobung. Die Stadtverordneten haben also nicht selbst bestimmt, welche Budgets (Kitas? Kultur? Feuerwehr? Gr\u00fcnanlagen?) im Einzelnen gek\u00fcrzt werden, sondern von der M\u00f6glichkeit der pauschalen K\u00fcrzung Gebrauch gemacht. Die undankbare Aufgabe der Umsetzung haben die Stadtverordneten mit ihrem Beschluss auf Magistrat und Verwaltung \u00fcbertragen. <\/p>\n<p>Der Haushaltsbeschluss wurde in dieser Form von der Kommunalaufsicht genehmigt, und zwar unter ausdr\u00fccklichem Hinweis darauf, dass die Umsetzung der Pauschalk\u00fcrzung von 2% sicherzustellen ist, z.B. mit einer Haushaltssperre. <\/p>\n<p>Der Magistrat \u2013 nicht der B\u00fcrgermeister &#8211; hat daraufhin die Bewirtschaftungssperre beschlossen. Der Magistrat setzt sich zusammen aus dem B\u00fcrgermeister und Mitgliedern aller Fraktionen, allein die SPD stellt 3 von 10 Mitgliedern. <\/p>\n<p>Die Sperre hat weder zum Ziel noch bewirkt sie, dass einzelne Projekte nicht mehr umgesetzt werden. Sie ist lediglich ein Kontrollinstrument, um sicherzustellen, dass am Ende die \u2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene \u2013 pauschale K\u00fcrzung von 2% auch umgesetzt wurde. Wenn also z.B. in einer Abteilung eine Ma\u00dfnahme in 2025 ohnehin nicht mehr umgesetzt werden kann, kann der Magistrat eine Umleitung des so frei gewordenen Betrags in andere Ma\u00dfnahmen beschlie\u00dfen, wo es an Geld fehlt. <\/p>\n<p><strong>Der Magistrat tut also nichts anderes, als mit der Bewirtschaftungssperre den K\u00fcrzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.<\/strong> <\/p>\n<p>Dessen ungeachtet wurde nun dieser Antrag gestellt, u.a. mit der Begr\u00fcndung, es sei genug Geld da, allein 900.000 \u20ac seien \u201eLuft\u201c im Haushalt. Grunds\u00e4tzlich sei der Haushalt jedes Jahr \u00fcberplant. Wenn dem so ist, hat die Stadtverordnetenversammlung diese \u00dcberplanungen beschlossen, nicht der Magistrat und erst recht nicht der B\u00fcrgermeister. Und wenn gen\u00fcgend Luft im Haushalt w\u00e4re, dann w\u00fcrde die Bewirtschaftungssperre ja gar keine Wirkung haben: sie liefe ins Leere. So gesehen war der Antrag sinnfrei. <\/p>\n<p>Der dann mit den Stimmen von \u00dcWG und CDU abgelehnte Antrag zielte darauf ab, dass die Verwaltung den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt <em>nicht<\/em> umsetzt. Im Ergebnis w\u00e4re die K\u00fcrzung, die erst eine Haushaltsgenehmigung erm\u00f6glicht hat, bewusst nicht umgesetzt worden. Das ist unseri\u00f6se Haushaltsf\u00fchrung, macht die politischen Akteure unglaubw\u00fcrdig und gef\u00e4hrdet den st\u00e4dtischen Haushalt. <\/p>\n<p>Ist dagegen nicht soviel \u201eLuft\u201c im Haushalt wie die \u201eAmpelkoalition\u201c behauptet, w\u00e4re ohne die Sperre die Umsetzung der beschlossenen pauschalen K\u00fcrzung gef\u00e4hrdet. Daf\u00fcr w\u00fcrde dann wieder der B\u00fcrgermeister verantwortlich gemacht. <\/p>\n<p>Nicht zuletzt w\u00e4re der Beschluss rechtswidrig gewesen, und zwar nach \u00fcbereinstimmender Einsch\u00e4tzung der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde. Denn die Umsetzung der pauschalen K\u00fcrzung war Grundlage der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht. In der Genehmigung wurde explizit auf die Verpflichtung der Verwaltung und des Magistrats hingewiesen, die Einhaltung der K\u00fcrzung sicherzustellen, z.B. durch eine Haushaltssperre. W\u00e4re dem Antrag zugestimmt worden, w\u00e4re also die Genehmigungsgrundlage entfallen und st\u00fcnde Michelstadt ohne genehmigten Haushalt da. <\/p>\n<p>Nachdem SPD-Sprecher H\u00fcttenberger merkte, dass man sich mit dem Antrag auf rechtlich sehr d\u00fcnnem Eis bewegt, forderte er einen Nachtragshaushalt. Einen Nachtragshaushalt macht man dann, wenn man mehr Geld braucht, als der beschlossene Haushalt vorsieht. Darum geht es hier aber nicht. Es sind keine \u201eL\u00fccken\u201c zu schlie\u00dfen, wie die \u201eAmpelkoalition\u201c meint, sondern es ist schlicht der Haushaltsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. <\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung hierf\u00fcr war ebenso abenteuerlich wie die Forderung nach Aufhebung der Bewirtschaftungssperre: Hiermit solle die Haushaltshoheit der Stadtverordnetenversammlung \u201ewiederhergestellt werden\u201c. Zu behaupten, die direkte Umsetzung der Budgetvorgaben der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat w\u00fcrde die Stadtverordnetenversammlung in ihren Rechten einschr\u00e4nken, verkehrt die Tatsachen. Hierzu passt die im Odenw\u00e4lder Echo vom 12.09.2025 zitierte \u00c4u\u00dferung des SPD-Sprechers H\u00fcttenberger, mit der Bewirtschaftungssperre werde die \u201eGewaltenteilung zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung aufgehoben und das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung au\u00dfer Kraft gesetzt\u201c. Das offenbart bestenfalls die v\u00f6llige Unkenntnis der hessischen Kommunalverfassung und verdreht erneut die Fakten. Tats\u00e4chlich war es die rechtswidrige Initiative des SPD-Sprechers H\u00fcttenberger, die darauf abzielte, die in der Gemeindeordnung verankerte Aufgabenteilung zwischen der Stadtverordnetenversammlung, die die grundlegenden Haushaltsbeschl\u00fcsse trifft, und dem Magistrat, der die Umsetzung des Haushalts steuert, aufzuheben. Im \u00fcbrigen besteht haushaltrechtlich keinerlei Veranlassung f\u00fcr einen Nachtragshaushalt. <\/p>\n<p>Am Ende blieb ein Polit-Theater, basierend auf \u00dcbertreibungen, haltlosen Behauptungen und Verdrehung der Fakten. Einen Vorschlag, wo denn gegebenenfalls gespart werden solle, lag am Ende des Abends erwartungsgem\u00e4\u00df nicht auf dem Tisch. Darum k\u00fcmmert sich weiterhin die Verwaltung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Stadtverordnetenversammlung wurde am vergangenen Dienstag, den 09.09. heftig um die vom Magistrat beschlossene Bewirtschaftungssperre gestritten. Die \u201eAmpelkoalition\u201c unter Federf\u00fchrung der SPD hatte beantragt, die vom Magistrat beschlossene Bewirtschaftungssperre aufzuheben. Hintergrund ist folgender: Im April 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Haushalt 2025 beschlossen. 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